Aufenthalte in externen Einrichtungen

Für die Erfassung von Aufenthalten in externen Einrichtungen empfiehlt sich die Nutzung von Ausweiskarten mit RFID-Chip. Durch Anhalten dieser Karte an ein entsprechendes Lesegerät wird die im Chip gespeicherte Nummer eingelesen und die entsprechende Aktion ausgelöst.
Die Nummer entspricht dabei dem Bewohner, auf der Karte selbst sind aber keinerlei Daten gespeichert.

Externe Einrichtungen

Bei der Erfassung der Aufenthalte in externen Einrichtungen können Sie zwischen folgenden Einrichtungen unterscheiden: Krankenhaus, JVA (Haft), AHE, ARG, Pflegeeinrichtung und Frauenhaus. Zudem können Sie individuelle Einrichtungen erfassen.

Hält sich der Bewohner in einer externen Einrichtung auf, ändert sich dessen Anwesenheitsstatus auf „Abwesend“.

Regelsätze für Geldleistungen

Für die einzelnen externen Einrichtungen können Sie unterschiedliche Regelsätze für Geldleistungen angeben. So wird bei der Geldausgabe immer der jeweils gültige Regelsatz verwendet.

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Ihre Vorteile:

  • Erfassung der Aufenthalte im Krankenhaus, in der JVA, in AHE, in ARG, in einer Pflegeeinrichtung oder im Frauenhaus
  • individuelle Einrichtungen möglich
  • Hinterlegung separater Regelsätze für Geldleistungen für die einzelnen externen Einrichtungen